Nachhaltigkeit braucht Praxisnähe – unsere Sicht zur EUDR
5. August 2025

Als mittelständisches Großhandelsunternehmen mit Sitz in Zülpich beschäftigen wir 12 engagierte Mitarbeitende und sind seit 2013 auf hochwertige Kleinmöbel spezialisiert. Unsere langjährigen Partnerschaften mit renommierten Produzenten in Europa und Asien basieren auf gemeinsamen Werten: Qualität, Designbewusstsein und Nachhaltigkeit.
Unser Lieferantennetzwerk reicht von traditionellen Holzverarbeitern über Metall- und Keramikspezialisten bis hin zu Experten der Polsterverarbeitung. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht dabei ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen. Besonders der Werkstoff Holz spielt eine zentrale Rolle – als nachwachsender Rohstoff und Beitrag zum Klimaschutz.
EUDR – gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht
Die neue EU-Verordnung zur Entwaldungsfreiheit (EUDR) hat das erklärte Ziel, den Handel mit Produkten aus entwaldungsfreien Lieferketten zu fördern. Dieses Anliegen begrüßen wir ausdrücklich. Doch in ihrer aktuellen Ausgestaltung gefährdet die Verordnung genau das nachhaltige Engagement, das sie eigentlich stärken möchte – insbesondere für mittelständische Unternehmen wie unseres.
Die Anforderungen, etwa zur lückenlosen Rückverfolgbarkeit von Holzprodukten und zur Weitergabe von Referenznummern über alle Stufen der Lieferkette hinweg, sind in der Praxis kaum umsetzbar. Die Pflicht zur Prüfung von Sorgfaltserklärungen im Binnenmarkt bedeutet einen zusätzlichen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen für Umwelt oder Verbraucherschutz steht.
Realitätsferne Anforderungen entlang der Lieferkette
Ein praktisches Beispiel: In Sägewerken wird Rundholz verschiedener Waldbesitzer verarbeitet. Das dabei entstehende Holzmaterial – wie Späne – wird vermischt und zu Spanplatten weiterverarbeitet. Möbelhersteller wiederum beziehen diese Platten in wechselnden Chargen, die sich im Lager erneut vermengen. Eine exakte Rückverfolgbarkeit jedes Bestandteils bis zum ursprünglichen Waldstück ist in einem solchen Szenario faktisch nicht möglich – und technisch nur mit hochkomplexen, vollautomatisierten Lagerverwaltungssystemen darstellbar, die für die meisten Großhandelsunternehmen wirtschaftlich nicht realisierbar sind.
Unverhältnismäßige Belastung des Binnenhandels
Bereits heute werden an den EU-Außengrenzen umfassende Prüfungen zur Entwaldungsfreiheit durchgeführt. Vor diesem Hintergrund erscheint es uns nicht nachvollziehbar, warum zusätzlich auch im Binnenmarkt Prüfpflichten und die Weitergabe von Referenznummern eingeführt werden sollen. Dies führt zu einer doppelten Bürokratie und benachteiligt insbesondere Händler in Ländern wie Deutschland, die die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) bereits konsequent umsetzen.
Es entsteht ein Ungleichgewicht: Während Versäumnisse einzelner Mitgliedsstaaten kompensiert werden sollen, tragen Unternehmen mit hoher Umsetzungstreue zusätzliche Lasten – und verlieren im europäischen Wettbewerb an Boden.
„Null-Risiko-Kategorie“ ist kein Allheilmittel
Die geplante „Null-Risiko-Kategorie“ für europäische Land- und Forstwirtschaft verspricht Erleichterungen – löst aber das eigentliche Problem nicht. Zwar fällt der Aufwand in der Primärproduktion oft geringer aus, doch Händler müssen weiterhin umfangreiche Dokumentationspflichten für Importware erfüllen. Das Resultat: ein zweigleisiges System, das Importe benachteiligt und den Binnenhandel zusätzlich belastet – obwohl an den EU-Grenzen längst geprüft wurde. Unsere Forderung: Mittelstandsfreundliche Anpassung der EUDR
Damit Nachhaltigkeit nicht zur Bürokratiefalle wird, fordern wir: die Streichung der Pflicht zur Weitergabe von Referenznummern, den Verzicht auf Sorgfaltspflichtprüfungen im Binnenhandel.
Stattdessen sollte die EUDR an den EU-Außengrenzen konsequent, einheitlich und vollständig umgesetzt werden. Das würde nicht nur den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands stärken – ohne das eigentliche Ziel, entwaldungsfreie Lieferketten zu fördern, aus den Augen zu verlieren.